Mietbedingungen

Nach Buchungsanfrage erhalten Sie einen Mietvertrag für die von Ihnen gewünschte Wohnung. Der Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie die Unterlagen innerhalb von 3 Werktagen unterschrieben an den FöhrerFeriendienst zurückgeschickt haben und dieser den Urlaub danach bestätigt.

1.  Die Ferienwohnung darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Die Ferienwohnung muss bei Auszug besenrein übergeben werden, d.h. der Müll und das Leergut müssen, Betten abgezogen, Geschirr abgewaschen und eingeräumt sein. Bei übermäßiger Verschmutzung werden dem Mieter die erhöhten Reinigungskosten in Rechnung gestellt, die Kosten hierfür liegen bei mindestens 50,- €.

2.  Die Mitnahme von Haustieren jedweder Art, ist nur nach Absprache gestattet.

3.  Jeder Mieter verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und die Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Möbel und Inventar dürfen nicht umgestellt werden.  Außerdem verpflichtet er sich, während seines Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.

4.  Sollte ein Internetzugang bereitgestellt werden, wird die Verfügbarkeit nicht gewährleistet. Der Mieter ist nicht berechtigt Dritten die Nutzung zu gestatten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich bei der Nutzung geltendes Recht einzuhalten und den Zugangseigentümer von Schäden und Ansprüchen Dritter freizustellen die auf die Verwendung durch den Mieter zurückzuführen sind. IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer der Nutzung können dokumentiert werden.

5.  Für jede Vertragsänderung berechnen wir € 29,00 Bearbeitungsgebühr.

6.  Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom etc. sind im Mietpreis enthalten, sofern sie normale Werte nicht übersteigen.

7.  Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung/-haus ist nicht Eigentum des Föhrer Feriendienstes (FFD). Sollte die Wohnung durch vom Mietvermittler nicht beeinflussbare Ereignisse oder höhere Gewalt nicht an den Mieter übergeben werden können besteht vom Mieter aus Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Anspruch auf Entschädigung oder ein Ausweichquartier bestehen nicht. Der FFD ist deshalb lediglich als Mietvermittler im Namen und auf Rechnung des Wohnungseigentümers tätig. Der FFD ist berechtigt und bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte für den Eigentümer abzuwickeln.

8.  Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Niebüll / Nordfriesland.

Rücktritt
Der Rücktritt vom Mietvertrag muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt berechnen wir folgende Kosten: 7 Tage und weniger vor Reisebeginn 100%, 8 - 30 Tage vor Reisebeginn 90 %; 31-89 Tage vor Reisebeginn 80 %; mehr als 89 Tage vor Reisebeginn 20 %.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.